ärztliche Verordnung

Für die Ergotherapie brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.
Der Verordnungsschein sollte die Diagnose, sowie die Anzahl und  Dauer der Ergotherapie beinhalten (z.B. 10x45 min Ergotherapie).
Auch für die Herstellung einer individuellen Schiene ist eine Verordnung notwendig.

Hausbesuche

Es ist  möglich die Ergotherapie in Form von Hausbesuchen bei entsprechender Indikation durch zu führen. Der Hinweis für den Hausbesuch muss auf der ärztlichen Verordnung vermerkt sein (z.B. 10x 60 min Ergotherapie mit Hausbesuch).

Wahltherapeutin

Als Wahltherapeutin verrechne ich nicht direkt mit der Krankenkasse. Sie bekommen am Ende des Therapieblockes eine Rechnung.

Für eine Kostenrückerstattung reichen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:  

  • Originalverordnungsschein, 
  • Originalrechnung, 
  • die Zahlungsbestätigung und 
  • Behandlungsplan

Tarife

Einzeltherapie   30 min   50€       

Einzeltherapie   45 min   75€   
Einzeltherapie   60 min   100€   
Erste Einheit inkl. Befundung und Behandlungsplan 100€  

Die ÖGK übernimmt nach Einreichung gut die Hälfte der Kosten:
Rückerstattung bei 30 min 29,54€/45min 44,32€/60min 59,09€

Hausbesuchspauschale 30€   kein Selbstbehalt: wird  von der Kasse übernommen
Fahrtengeld 0,42€/km              kein Selbstbehalt: wird  von der Kasse übernommen 


Schienen: werden zu einem fixen Satz, je nach Größe und Bauart von der Kasse rückerstattet  
Therapiematerial (Klein- und Verbrauchsmaterial): im Tarif enthalten, keine weiteren Kosten
 

Sollten Sie einen anderen Sozialversicherungsträger haben oder eine spezielle Fragestellung, gibt Ihnen Ihre  Kasse bezüglich Bewilligung und Kostenersatz Auskunft.
SVS und KFA Versicherte müssen die Verordnung durch den Chefarzt ihrer Kasse (ab der zweiten Behandlungseinheit) bewilligen lassen. Bei ÖGK und BVAEB ist keine Bewilligungspflicht mehr.
Zusätzlich übernehmen oft private Unfall- oder Zusatzversicherungen den verbleibenden Selbstbehalt, fragen Sie auch hier nach.


Stand: 09/2024

Termine

Termine nach Vereinbarung
Kontaktieren Sie mich per Telefon, sprechen Sie mir auf die Mailbox, schreiben Sie eine SMS oder email. 
Ich rufe Sie verlässlich zurück.

Absagen

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie mich mind. 24 Stunden vorher zu informieren. Bei unentschuldigten Fernbleiben behalte ich mir vor, den Termin zu verrechnen.

Parken

in der Tiefgarage Dukartstraße 1A ("Stadtplatzgarage") mit direkter Liftanbindung ins Gebäude (Medicus) oder Kurzparkzone vor dem Haus  

Behindertengerechte Ausstattung

Lift und Behinderten-WC vorhanden